Was ist eine private Haftpflichtversicherung?

Eine Haftpflichtversicherung schützt den Versicherten vor den finanziellen Folgen bestimmter Schäden, die er selbst verursacht hat. Die Versicherung erfüllt dabei zwei Aufgaben – die Schadensregulierung, falls die Ansprüche des Geschädigten gerechtfertigt sind und die Vorabprüfung, ob die Ansprüche des Geschädigten überhaupt berechtigt sind. Ist dieses nicht der Fall, so muss die Versicherung diese ungerechtfertigten Ansprüche abwehren. Schadensursachen gibt es viele. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist preisgünstig möglich und jedem zu empfehlen.

Was leistet eine private Haftpflichtversicherung?

Die Haftpflicht unterscheidet verschiedene Schadensarten: Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Falls der Versicherte anderen Personen oder deren Eigentum fahrlässig oder aus Versehen einen Schaden verursacht, hat die Versicherung die Aufgabe den Schaden bis zur Höhe der Deckungssumme zu regulieren. Personenschäden können hierbei sehr hohe Schadenssummen mit sich bringen. Deshalb sollte man als Versicherter darauf achten, dass ausreichende Deckungssummen vereinbart werden.

Weitere Arten von Haftpflichtversicherung?

Privathaftpflicht

  • 10 Millionen €- oder 15 Millionen €-Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Mietsachschäden an Immobilien bis zu 100 % der Deckungssumme
  • Elektronischer Datenaustausch und Internetnutzung
  • Schlüsselverlustrisiko bis 25.000 €
  • Schäden durch Photovoltaik-/Solaranlagen
  • Schutz bei Ausübung eines Ehrenamtes, als Tagesmutter/Babysitter oder bei Nachhilfeunterricht
  • Gewässer- und Umweltschäden
  • Auslandsschutz – weltweit
  • Tierhalterrisiko
  • umfangreich mitversicherter Personenkreis
  • Verzicht auf Haftungsablehnung mangels Aufsichtspflichtverletzung bis 30.000 €
  • Gefälligkeitsschäden bis 50.000 €
  • Schäden an geliehenen Sachen
  • Mietsachschäden an beweglichen Gegenständen bis 10.000 €
  • Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
  • Leistungsgarantie plus künftiger Verbesserungen gemäß AHB (GDV)
    und Mindeststandards „Arbeitskreis Beratungsprozesse“

zusätzlich versicherbar:

  • Erhöhung Schlüsselrisiko auf 50.000 €

Hundehaftpflicht

  • 10 Millionen €- oder 15 Millionen €-Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Mietsachschäden an Wohnräumen/ sonstigen Räumen bis zu 100 % der Deckungssumme
  • Risiko des ungewollten und gewollten Deckaktes
  • Teilnahme an Hundeturnieren, -rennen, -schauen sowie Training/Vorbereitung
  • Mitversicherung von Welpen bis 12 Monate
  • Auslandsschutz – weltweit
  • Umfangreicher mitversicherter Personenkreis
  • Forderungsausfalldeckung
  • Kautionsleistung
  • Gewässer- und Umweltschäden
  • Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
  • Leistungsgarantie plus künftiger Verbesserungen gemäß AHB (GDV)
    und Mindeststandards „Arbeitskreis Beratungsprozesse“
  • Schäden an beweglichen Sachen im Hotelzimmer, Ferienwohnung/-haus
  • Mietsachschäden an sonstigen beweglichen Sachen bis 10.000 € – auch bei Leihe

Pferdehaftpflicht

  • 10 Millionen €- oder 15 Millionen €-Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Fremdreiterrisiko = Reiter auf Ihrem Pferd
  • Flurschadenrisiko
  • Risiko des gewollten und ungewollten Deckaktes
  • Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen z. B. Reitturnier oder Pferdeschau sowie Training/Vorbereitung
  • Mitversicherung von Fohlen bis 12 Monate
  • Reitbeteiligungen
  • Schäden bei Gebrauch von Fuhrwerken z. B. Kutsch- und Schlittenfahrten
  • Auslandsschutz – weltweit
  • Umfangreicher mitversicherter Personenkreis
  • Gewässer- und Umweltschäden
  • Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
  • Leistungsgarantie plus künftiger Verbesserungen gemäß AHB (GDV)
    und Mindeststandards „Arbeitskreis Beratungsprozesse“

zusätzlich versicherbar:

  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen z. B. Pferdeanhänger und Reitzubehör bis 10.000 €
  • Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen z. B. Stallung, Reithalle oder Weidezaun bis 100 % der Deckungssumme
  • Teilnahme an Pferderennen

Haus- und Grundbesitzhaftpflicht

  • 10 Millionen €- oder 15 Millionen €-Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Schäden infolge von Pflichtverstößen z. B. Räum- und Streupflicht oder Beleuchtung
  • Gewässerschäden
  • Kleingebinde 150 l/kg bis insgesamt 1.500 l/kg
  • Schäden durch Photovoltaik-/Solaranlagen
  • Mitversicherung von betreuenden/verwaltenden Personen
  • Bauherrenhaftpflicht bis 200.000 € plus Bauhelferrisiko
  • Risiko häuslicher Abwässer
  • Bei Besitzwechsel in Eigenschaft als früherer Besitzer
  • Mitversicherung des Nießbrauchers
  • Gemeinschaftsrisiko für Wohnungseigentümer
  • Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
  • Leistungsgarantie plus künftiger Verbesserungen gemäß AHB (GDV)
    und Mindeststandards „Arbeitskreis Beratungsprozesse“

zusätzlich versicherbar:

  • Anlagenrisiko – Schäden durch gewässerschädliche Stoffe aus Anlagen z. B. Öl- oder Flüssiggastanks
  • Schäden an eigenen unbeweglichen Sachen durch das Anlagenrisiko